Die Vergütung erfolgt nach Zeit auf der Grundlage von Stunden- bzw. Minutenwerten. Sie beträgt für volle Stunden / pro Minuten: ab 01.02.2023
- 42,39 € pro Stunden für Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- 0,07065 € pro Minute für Leistungen der körperbezogene Pflegemaßnahmen
- 36,84 € pro Stunde für Leistungen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
- 0,0614 € pro Minute für Leistungen der pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- 27,40 € pro Stunde für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
- 0,04567 € pro Minute für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
Hausbesuchspauschale:
- Die Hausbesuchspauschale für Leitungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfen bei der Haushaltsführung beträgt: 7,02 €
- Für Hausbesuche zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beträgt sie: 14,04 €
Ausbildungsumlage-Zuschlag (ABU-Z)