Die Vergütung erfolgt nach Zeit auf der Grundlage von Stunden- bzw. Minutenwerten. Sie beträgt für volle Stunden / pro Minuten:
vom 01.02.2026-31.12.2026
- 49,73 € pro Stunden für Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- 0,829 € pro Minute für Leistungen der körperbezogene Pflegemaßnahmen
- 43,22 € pro Stunde für Leistungen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
- 0,720 € pro Minute für Leistungen der pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- 32,15 € pro Stunde für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
- 0,536 € pro Minute für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
Hausbesuchspauschale:
- Die Hausbesuchspauschale für Leitungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfen bei der Haushaltsführung beträgt: 8,24 €
- Für Hausbesuche zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beträgt sie: 16,48 €
Ausbildungsumlage-Zuschlag (ABU-Z)
- 0,08290 € Grundpflege
- 0,05360€ Hauswirtsch. Vers.
- 0,07200€ Wegepauschalen
Beratungseinsatz:
87€ bei einem Beratungseinsatz in der Häuslichkeit
58€ bei einem Beratungseinsatz per Videokonferenz