Die Vergütung erfolgt nach Zeit auf der Grundlage von Stunden- bzw. Minutenwerten. Sie beträgt für volle Stunden / pro Minuten: ab 01.10.2022
- 40,92 € pro Stunden für Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen
- 0,682 € pro Minute für Leistungen der körperbezogene Pflegemaßnahmen
- 35,56 € pro Stunde für Leistungen der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen
- 0,592 € pro Minute für Leistungen der pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- 26,45 € pro Stunde für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
- 0,440 € pro Minute für Leistungen der Hilfen bei der Haushaltführung
Hausbesuchspauschale:
- Die Hausbesuchspauschale für Leitungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfen bei der Haushaltsführung beträgt: 6,78 €
- Für Hausbesuche zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beträgt sie: 13,56 €
Ausbildungsumlage-Zuschlag (ABU-Z)